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Akonto, Vorschuss, Darlehen

Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Akonto/Vorschuss/Darlehen" gewährt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen bzw. einen Vorschuss, der über die Lohnabrechnung beglichen werden kann.

Sowohl die Auszahlung als auch die Rückzahlung kann über GO! Lohn (also per Zahlungslauf der Lohnabrechnung) oder separat (in der Buchhaltung) erfolgen.

Zudem ist auch möglich, dass das Darlehen bzw. der Vorschuss ausschliesslich in der Buchhaltung abgehandelt wird und nie in der Lohnbuchhaltung auftaucht. (Die Auszahlung und die Rückzahlung würden also direkt im Hauptbuch verbucht.) Alternativ werden zusätzlich die entsprechenden Lohnarten in GO! Lohn für das Ausweisen des Saldos eingesetzt, jedoch nicht kontiert:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

6411, 6421, 6431

Der Betrag wird mit dem Lohnlauf ausbezahlt.

Aktiva Darlehen

 

6412, 6422, 6432

Der Betrag wird nicht im Lohnlauf ausbezahlt.

 

 

 

6414, 6424, 6434

Die Rückzahlung erfolgt nicht im Lohnlauf.

 

 

 

6415-6417, 6425-6427, 6435-6436

Die Rückzahlung erfolgt im Lohnlauf.

Aktiva Darlehen

 

via Lohn: Das Darlehen wird mit dem Lohnlauf ausbezahlt und in der Buchhaltung gebildet, mit der Rückzahlung via Lohn wird das Darlehen reduziert.

nicht via Lohn: Das Darlehen wird in der Buchhaltung abgewickelt, die Lohnarten werden zur Anzeige des Saldos eingesetzt, jedoch nicht kontiert.

Hinweis: Es ist auch möglich, ein gemischtes Verfahren anzuwenden, indem ein Teil in GO! Lohn erfolgt, der andere in der Buchhaltung; dies wird jedoch nicht empfohlen, da es zu komplexen Buchungen führen kann, in der Regel müssten dann die Lohnarten, die nicht über den Lohnlauf abgewickelt werden, über ein Durchlaufkonto erfolgen.

 

Übersicht über die entsprechenden Lohnarten:

 

Auszahlung
(Lohn)

Auszahlung
(separat)

Saldokorrektur
(separat)

Abzug/Ausgleich
(Lohn)

Saldo

Akonto

6411

6412

6414

6415-6417

7100

Vorschuss

6421

6422

6424

6425-6427

7200

Darlehen

6431

6432

6434

6435-6436

7300

Hinweis: Da die Saldi auf jeder Lohnabrechnungsperiode ausgewiesen werden, dürfen diese nicht kontiert werden.