Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Akonto/Vorschuss/Darlehen" gewährt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen bzw. einen Vorschuss, der über die Lohnabrechnung beglichen werden kann.
Sowohl die Auszahlung als auch die Rückzahlung kann über GO! Lohn (also per Zahlungslauf der Lohnabrechnung) oder separat (in der Buchhaltung) erfolgen.
Zudem ist auch möglich, dass das Darlehen bzw. der Vorschuss ausschliesslich in der Buchhaltung abgehandelt wird und nie in der Lohnbuchhaltung auftaucht. (Die Auszahlung und die Rückzahlung würden also direkt im Hauptbuch verbucht.) Alternativ werden zusätzlich die entsprechenden Lohnarten in GO! Lohn für das Ausweisen des Saldos eingesetzt, jedoch nicht kontiert:
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
6411, 6421, 6431 |
Der Betrag wird mit dem Lohnlauf ausbezahlt. |
Aktiva Darlehen |
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6412, 6422, 6432 |
Der Betrag wird nicht im Lohnlauf ausbezahlt. |
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6414, 6424, 6434 |
Die Rückzahlung erfolgt nicht im Lohnlauf. |
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6415-6417, 6425-6427, 6435-6436 |
Die Rückzahlung erfolgt im Lohnlauf. |
Aktiva Darlehen |
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via Lohn: Das Darlehen wird mit dem Lohnlauf ausbezahlt und in der Buchhaltung gebildet, mit der Rückzahlung via Lohn wird das Darlehen reduziert.
nicht via Lohn: Das Darlehen wird in der Buchhaltung abgewickelt, die Lohnarten werden zur Anzeige des Saldos eingesetzt, jedoch nicht kontiert.
Hinweis: Es ist auch möglich, ein gemischtes Verfahren anzuwenden, indem ein Teil in GO! Lohn erfolgt, der andere in der Buchhaltung; dies wird jedoch nicht empfohlen, da es zu komplexen Buchungen führen kann, in der Regel müssten dann die Lohnarten, die nicht über den Lohnlauf abgewickelt werden, über ein Durchlaufkonto erfolgen.
Übersicht über die entsprechenden Lohnarten:
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Auszahlung |
Auszahlung |
Saldokorrektur |
Abzug/Ausgleich |
Saldo |
Akonto |
6411 |
6412 |
6414 |
6415-6417 |
7100 |
Vorschuss |
6421 |
6422 |
6424 |
6425-6427 |
7200 |
Darlehen |
6431 |
6432 |
6434 |
6435-6436 |
7300 |
Hinweis: Da die Saldi auf jeder Lohnabrechnungsperiode ausgewiesen werden, dürfen diese nicht kontiert werden.