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Mitarbeiter von Abrechnung ausschliessen

Es gibt mehrere Möglichkeiten in GO! Lohn, wie ein Mitarbeiter von einer einzelnen Lohnabrechnung ausgeschlossen werden kann. Welches dieses Vorgehen z.B. bei einem unbezahlten Urlaub korrekt ist (bezüglich Lohnausweis, Sozialversicherungen, GAV etc.), sollten Sie allenfalls mit Ihrem Treuhänder abklären.

Hinweis: Ein Inhaber, der keinen Lohn bezieht, sollte in GO! Lohn nicht als lohnrelevanter, sondern beispielsweise als temporärer Mitarbeiter erfasst werden. Alternativ kann der Inhaber als Person direkt auf der Firma (vgl. Firma) erfasst werden.

 

Lohnabrechnung ohne Bruttolohn

Ein aktiver Mitarbeiter kann grundsätzlich nicht von Abrechnung ausgenommen werden. Werden alle manuellen Lohnarten in der Lohnabrechnung gelöscht (also keine aufbauenden Lohnarten wie Monatslohn, Stundenlohn etc.), werden die Sozialversicherungen dennoch berechnet.

Dies ist insofern nicht falsch, als dann die Höchst-/Mindestlöhne korrekt kumuliert werden. Dieses Vorgehen kann zu Sozialabzügen führen (durch Kumulation des Jahreshöchstlohns), wodurch ein Minus-Saldo entsteht, der auf die nächste Lohnabrechnungsperiode übernommen wird.

 

Lohnabrechnung unterdrücken

Berechnen Sie alle Mitarbeiter, entfernen Sie bei diesem Mitarbeiter auf dieser Lohnabrechnung alle Lohnarten und speichern Sie die Lohnabrechnung.

Hinweis: Wenn Sie anschliessend nochmals alle Mitarbeiter berechnen, werden wie oben die Sozialabzüge erneut eingefügt; deshalb sollte dies unterlassen werden.

Bei der Berechnung des Folgemonats werden Sozialversicherungstage, Jahreshöchst- und mindestlohn etc. automatisch beim entsprechenden Mitarbeiter korrekt für beide Monate berücksichtigt.

 

Austritt/Wiedereintritt

Für diese Zeit sollen die Sozialversicherungstage nicht berücksichtigt werden, die Höchst-/Mindestlöhne werden nicht kumuliert. Es ist ein Austritt und ein Wiedereintritt zu erfassen, der Mitarbeiter ist während dieser Zeit nicht angestellt (vgl. auch Ein-, Aus- und Wiedereintritt).