Pfad: Funktionen > Kontierung der Lohnbuchhaltung > Arten der Kontierung > Lohnarten ab 5000 Bruttolohn > Übrige Abzüge

Übrige Abzüge

Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Übrige Abzüge" wird in der Regel dem Mitarbeiter direkt vom Lohn ein Abzug für andere Aufwände gemacht.

Beispiel: Eine Verkehrsbusse wird bei Rechnungseingang etwa als "Übriger Aufwand" an "Kreditor" gebucht, die Bezahlung mit "Kreditor" an "Bank". Wird die Busse dem Mitarbeiter per Lohnart 5820 "Verkehrsbussen" auf der Lohnabrechnung abgezogen, ist der "Übrige Aufwand" um den entsprechenden Betrag zu reduzieren.

Der Anteil des Mitarbeiters ist keine eigentliche Reduktion des Lohnaufwands, sondern als Aufwandminderung des entsprechenden Aufwandkontos zu kontieren.

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

5800-5851

Diverse Abzugslohnarten

Aufwand (Minderung)

 

Einzelne Abzüge können MwSt.-relevant sein, so z.B. 5800 "Materialbezug". Bei MwSt.-pflichtigen Lohnarten ist jeweils der Betrag inklusive MwSt. auf der Lohnabrechnung zu erfassen. Für die MwSt.-Abrechnung ist der Betrag auf ein Konto zu buchen, das der MwSt.-Pflicht untersteht; es muss ein Konto ausgewählt werden, das erkennt, dass der Betrag inklusive Mehrwertsteuer ist und den entsprechenden Mehrwertsteuer-Betrag in der Buchhaltung entsprechend verbuchen kann.

 

Bei Materialbezug bestehen zwei Möglichkeiten:

Materialbezug wird in der Buchhaltung wie jede andere Debitorenrechnung gebucht, die Bezahlung erfolgt über den Lohn:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

5800

Materialbezug

Aktiva (Debitor)
(Minderung)

 

In dem Fall ist die MwSt. bereits mit der Verrechnung verbucht worden, hier wird ausschliesslich der Debitor (inkl. MwSt.) ausgeglichen.

 

Für den Materialbezug wird keine Rechnung erstellt sondern direkt in GO! Lohn verbucht:

Lohnart

Beschreibung

Konto

Gegenkonto

Soll/Haben

5800

Materialbezug

Aufwand Material
(Minderung)

 

Die erste Methode ist vorzuziehen, da mit dieser die MwSt. wie üblich per Rechnung ausgewiesen wird, und dies buchhalterisch konsequenter ist.