Mit den Lohnarten der Lohnartengruppe "Spesen (nicht pflichtig, Unkostenersatz)" werden nicht pflichtige Spesen dem Mitarbeiter zurück erstattet.
Beispiel: Der Mitarbeiter bringt Quittungen für von ihm bereits bezahlte Rechnungen, diese werden ihm via Lohn zurückerstattet.
Spesen werden in der Regel auf entsprechende Konten gebucht. Je nach Spesenart können diese auf Lohnaufwand oder auf separate Aufwandskonten gebucht werden. (Gegenkonto bleibt leer, da die Auszahlungslohnart durch Spesen einen höheren Betrag aufweist.)
Lohnart |
Beschreibung |
Konto |
Gegenkonto |
Soll/Haben |
6100-6155 |
Spesen, nicht pflichtige Zulagen |
Aufwand |
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Bei MwSt.-pflichtigen Lohnarten ist jeweils der Betrag inklusive MwSt. auf der Lohnabrechnung zu erfassen. Für die MwSt.-Abrechnung ist der Betrag auf ein Konto zu buchen, das der MwSt.-Pflicht untersteht; es muss ein Konto ausgewählt werden, das erkennt, dass der Betrag inklusive Mehrwertsteuer ist und den entsprechenden Mehrwertsteuer-Betrag in der Buchhaltung entsprechend verbuchen kann.