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7. Daten freigeben

Im 7. Schritt des ELM-Assistenten bestätigen Sie die übermittelten Daten durch Freigabe im Internet:

EIV Mode: Beim EIV Mode steht in der Spalte "Hinweise" ein entsprechender Hinweis:

Bei Warnungen erhalten Sie durch Doppelklick weitere Informationen:

Markieren Sie den Eintrag in der Liste und klicken Sie auf [Freigabe].

Automatisch wird Ihr bevorzugter Internet Browser geöffnet, die weiteren Schritte unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie im 3. Schritt die übliche ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen.-Übermittlung oder den "EIV Mode" (für Arbeitsstationen ohne Internetverbindung) gewählt haben:

>>> Internet-Freigabe ELM-Übermittlung

>>> Internet-Freigabe ELM-Übermittlung EIV Mode