Im 7. Schritt des ELM-Assistenten bestätigen Sie die übermittelten Daten durch Freigabe im Internet:
EIV Mode: Beim EIV Mode steht in der Spalte "Hinweise" ein entsprechender Hinweis:
Bei Warnungen erhalten Sie durch Doppelklick weitere Informationen:
Markieren Sie den Eintrag in der Liste und klicken Sie auf [Freigabe].
Automatisch wird Ihr bevorzugter Internet Browser geöffnet, die weiteren Schritte unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie im 3. Schritt die übliche ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen.-Übermittlung oder den "EIV Mode" (für Arbeitsstationen ohne Internetverbindung) gewählt haben: