Nachdem Sie im 7. Schritt die ELMEinheitliches Lohn-Meldeverfahren (ELM), swissdec-zertifiziert: Das Verfahren übermittelt die Daten digital an Behörden und Versicherungen.-Übermittlung im Internet freigegeben haben, müssen Sie im 8. Schritt des ELM-Assistenten dies gegenüber der Software GO! Lohn bestätigen (die Software kann nicht wissen, ob die Internet-Bestätigung durchgeführt worden ist oder nicht):
Aktivieren Sie die Checkbox "Daten wurden freigegeben", falls Sie die Schritte im Internet durchgeführt haben, und klicken Sie auf [Schliessen].
Anschliessend wird Ihnen wieder der Dialog des 7. Schritts angezeigt, klicken Sie ebenda auf [Weiter].
>>> 9. Bestätigung